Glossar
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Mit Wirkung vom 1. August 1994 trat das Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform in Kraft. Durch Klagen gegen dieses Gesetz gliederte sich das Landesgebiet zunächst in sechs Kreisfreie Städte und 28 Landkreise. Acht Landkreise blieben vorerst in ihrer alten Struktur erhalten.
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Mit Wirkung vom 1. Januar 1996 traten das 1. und 2. Gesetz zur Änderung des Kreisgebietsreformgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft. Vom 1. Januar 1996 bis 31. Juli 2008 gliederte sich das Landesgebiet des Freistaates Sachsen demnach in sieben Kreisfreie Städte und 22 Landkreise.
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Regionaleinheiten können ihre Mitgliedschaft in weiter bestehen bleibenden sachbezogenen Regionaleinheiten durch Gebietsänderung oder Austritt beenden.
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Administrative Gebietsänderungen sind alle Änderungen von Regionaleinheiten, die Auswirkungen auf die Beschreibung der regionalen Gliederung (Fläche, Namen, verwaltungstechnische Struktur) haben und zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam werden. Dazu gehören Eingliederungen, Zusammenschlüsse, Neubildungen, Teilum- und -ausgliederungen von Gebietseinheiten, reine Flächenumgliederungen und Namensänderungen. Jede administrative Gebietsänderung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und der öffentlichen Bekanntmachung. Bei Gebietsänderungen, die die Veränderung der Landesgrenzen des Freistaates Sachsen zur folge haben, ist ein Staatsvertrag mit dem betreffenden Bundesland erforderlich. Die Neustrukturierung des gesamten Landesgebietes erfordert ein Gesetz (z.B. Kreisgebietsreformgesetz). Bei Veränderungen des Gebietes der Landkreise und Kreisfreien Städte ist die Genehmigung der Landesdirektion notwendig. Bei Veränderungen innerhalb eines Landkreises wird die Genehmigung durch das Kommunalamt des zuständigen Landratsamtes erteilt.
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Die administrativen Regionaleinheiten widerspiegeln die Verwaltungsgliederung des Landes. Dazu gehören die Kreise (Kreisfreie Städte und Landkreise) und die Gemeinden.
Diese Gliederung wird in dem achtstelligen amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) abgebildet.
Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)
- 1. und 2. Stelle Bundesland
- 3. Stelle frühere Direktionsbezirke (1. August 2008 bis 1. März 2012 Direktionsbezirk) (bis 31. Juli 2008 Regierungsbezirk)
- 4. und 5. Stelle Kreisfreie Städte und Landkreise
- 6. bis 8. Stelle Gemeinde
Darüber hinaus erfolgt eine Darstellung der Gemeindeteile in dreistelligen Schlüsselnummern, die nur in Bezug auf den jeweiligen Amtlichen Gemeindeschlüssel Gültigkeit haben und entsprechend durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen fortgeschrieben werden. Ausnahmen bilden die Kreisfreien Städte, deren Schlüsselnummern übernommen wurden, wenn die Kreisfreien Städte diese im Rahmen des Systems der kleinräumigen Gliederung nach den Empfehlungen des Deutschen Städtetags selbst führen.
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Die Arbeitsagenturbezirke sind Teil der Gebietsstruktur der Bundesagentur für Arbeit. Die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen auf der örtlichen Verwaltungsebene sind zuständig für die Vermittlung von Arbeitsstellen, die berufliche Grund- oder Nachqualifizierung, für Kindergeld und Arbeitslosengeld 1 sowie für verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
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Die Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit sind für ihre zugehörigen Gemeinden zuständig für die Vermittlung von Arbeitsstellen, die berufliche Grund- oder Nachqualifizierung, für Kindergeld und Arbeitslosengeld 1 sowie für verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
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Die Regionaldirektion Sachsen mit Sitz in Chemnitz bildet als Teil der Bundesagentur für Arbeit das Bindeglied zwischen den 10 sächsischen Agenturen für Arbeit und der Zentrale in Nürnberg.
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Der Amtsgerichtsbezirk bestimmt die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts. Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden nach Maßgabe der Anlage des Sächsischen Justizgesetzes.
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Definition bis 31. Dezember 2003
Der Arbeitsamtsschlüssel basiert auf den von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entwickelten fünfstelligen Dienststellennummern.
Die erste Ziffer dieses Schlüssels bestimmt den Landesarbeitsamtsbezirk. Das Arbeitsamt mit seinen Nebenstellen wurde in der 2. bis 5. Stelle festgelegt, wobei die 4. und 5. Stelle das Hauptamt (Kennzahl: 01) und alle Nebenstellen (Kennzahl: <> 01) kennzeichnet.
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Definition bis 31. Dezember 2003
Der Arbeitsamtsschlüssel basiert auf den von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entwickelten fünfstelligen Dienststellennummern.
Die erste Ziffer dieses Schlüssels bestimmt den Landesarbeitsamtsbezirk. Das Arbeitsamt mit seinen Nebenstellen wurde in der 2. bis 5. Stelle festgelegt, wobei die 4. und 5. Stelle das Hauptamt (Kennzahl: 01) und alle Nebenstellen (Kennzahl: <> 01) kennzeichnet.
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Der Arbeitsamtsschlüssel basiert auf den von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entwickelten fünfstelligen Dienststellennummern.
Die erste Ziffer dieses Schlüssels bestimmt den Landesarbeitsamtsbezirk. Das Arbeitsamt mit seinen Nebenstellen wurde in der 2. bis 5. Stelle festgelegt, wobei die 4. und 5. Stelle das Hauptamt (Kennzahl: 01) und alle Nebenstellen (Kennzahl: <> 01) kennzeichnet.
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Das Arbeitsgericht ist für die Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit in einer gesetzlich festgelegten Region zuständig. Die Region umfasst Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden. Sie wird gemäß des Sächsischen Justizgesetzes gebildet.
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Der Arbeitsmarkt ist ein Markt für Dienstleistungen, die ein Arbeitnehmer einem Arbeitgeber erbringt. Der Arbeitsmarkt umfasst nicht die gesamte Bevölkerung, sondern nur die erwerbsfähige Bevölkerung.
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Die Arbeitsmarktregionen sind die räumlichen Analyseeinheiten der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Wirtschaftsstruktur« und bilden die räumliche Bezugsebene für die Abgrenzung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgaben. Die Abgrenzung der Arbeitsmarktregionen basiert auf den Pendlerverflechtungen zwischen den Gemeinden.
Bezugseinheit: Kreise
Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
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Eine Auflösung ist eine technisch bedingte administrative Gebietsänderung. Sie wird verwendet, um Umgliederungen sowie Teilum- und -ausgliederungen, an denen nichtsächsische Regionaleinheiten beteiligt sind, darzustellen.
Dazu wird das beteiligte Bundesland nur zum Zweck der Darstellung der Gebietsänderung aktiviert (Datenbankbeginn) und sofort wieder aufgelöst.
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Durch Artikel 14 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des SMI vom 1. März 2012 wurde mit Wirkung vom 2. März 2012 die Einteilung des Freistaates Sachsen in Direktionsbezirke aufgelöst. (SächsGVBl. S. 157 vom 15. März 2012)
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Austauschflächen sind künstliche Gebilde. Sie werden zum Zwecke der Bearbeitung von Teilum- und -ausgliederungen von Gemeinden angelegt.
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Zur Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen, die im ausgewiesenen Gebiet ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung haben, ausgenommen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Volkszählungen zur Ermittlung des Bevölkerungsstandes für gegebene Zeitpunkte erfolgt nach den Ergebnissen der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Lebendgeburten, Sterbefälle) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zuzüge, Fortzüge). Die Bevölkerungsdaten bis 31. Dezember 2010 sind Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Registerdaten vom 3. Oktober 1990. Die Bevölkerungsdaten ab 30. Juni 2011 sind Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011. Die Bevölkerungsdaten ab 31. Dezember 2022 sind Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 15. Mai 2022. Die Ergebnisse können Fälle mit unbestimmtem Geschlecht enthalten, die durch ein definiertes Umschlüsslungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt wurden.
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Zur männlichen Bevölkerung zählen bei der Fortschreibung alle Personen männlichen Geschlechts.
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BIK-Regionsgröße Bevölkerung in der BIK-Region bzw. in der Gemeinde 01 unter 2.000 02 2.000 - 5.000 03 5.000 - 20.000 04 20.000 - 50.000 05 50.000 - 100.000 und Strukturtyp 2 / 3 / 4 06 50.000 - 100.000 und Strukturtyp 1 07 100.000 - 500.000 und Strukturtyp 2 / 3 / 4 08 100.000 - 500.000 und Strukturtyp 1 09 500.000 und mehr und Strukturtyp 2 / 3 / 4 10 500.000 und mehr und Strukturtyp 1 -
BIK-Regionsgröße Bevölkerung in der BIK-Region bzw. in der Gemeinde 1 unter 2.000 2 2.000 - 5.000 3 5.000 - 20.000 4 20.000 - 50.000 5 50.000 - 100.000 6 100.000 - 500.000 7 500.000 und mehr -
Definition ab 1. Mai 2001
Der achtstellige Schlüssel wurde von der Firma BIK (Beratung- Information-Kommunikation) ASCHPURWIS+BEHRENS entwickelt, wobei die einzelnen Schlüsselstellen mit unterschiedlichen Informationen belegt sind. Die Typisierung wurde für die Regionalforschung entwickelt und basiert auf dem Ansatz von Prof. Dr. Olaf Boustedt (Boustedt-Stadtregionen). Ziel dieser Abgrenzung von Verflechtungsgebieten ist die Gewinnung einer Systematik mit vergleichbaren Raumeinheiten, die eine Analyse von Strukturen und Entwicklungsprozessen in diesen sozioökonomisch und siedlungsstrukturell verflochtenen Räumen gestattet. Zu einer BIK-Region gehören diejenigen Umlandgemeinden, die durch ihre Pendlerpriorität auf die Kernstadt ausgerichtet sind.
Schlüssel:
Bezeichnung Stelle BIK-Regionen 1 - 3 BIK-Regionstypen 4 BIK-Strukturtypen 5 BIK-Regionsgröße 1-7 6 BIK-Regionsgröße 1-10 7 - 8 -
Das Regionsmodell wurde für Zwecke der Regionalforschung von BIK ASCHPURWIS+BEHRENS entwickelt und basiert auf dem Ansatz von Prof. Dr. Olaf Boustedt (Boustedt-Stadtregionen). Ziel von Regionsabgrenzungen bzw. Abgrenzung von Verflechtungsgebieten ist die Gewinnung einer Systematik mit vergleichbaren Raumeinheiten, die darüber hinaus eine Analyse von Strukturen und Entwicklungsprozessen in diesen sozioökonomisch und siedlungsstrukturell verflochtenen Räumen gestattet. Zu einer BIK-Region gehören diejenigen Umlandgemeinden, die durch ihre Pendlerpriorität auf die Kernstadt gerichtet sind. Als Schwellenwert müssen mindestens 7 Prozent der Wohnbevölkerung als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in die Kernstadt einpendeln.
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1 Ballungsraum BIK-Ballungsräume sind große Agglomerationen, in denen die Kernstädte mit ihrem Umland mindestens 750.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umfassen. 2 Stadtregion BIK-Stadtregionen sind größere Verdichtungs- und Verflechtungsbereiche mit mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnernn. 3 Mittelzentrengebiet Im BIK-Mittelzentrengebiet haben Kernstadt und Umland zwischen 25.000 und 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 4 Unterzentrengebiet Im BIK-Unterzentrengebiet haben Kernstadt und Umland zwischen 6.000 und 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 5 Keine BIK-Region Hierunter fallen Gemeinden, die zu keiner BIK-Region gehören, weil sie keine ausreichend hohe Zielpendlerquote auf eine Kernstadt haben. -
Die Strukturtypen bilden die innere Gliederung der BIK-Regionen. Nach ihrer Nutzungsdichte (Das Strukturierungskriterium ist dabei die Einwohner-/Arbeitsplatzdichte) werden die Gemeinden in den BIK-Regionen in fünf Strukturtypen unterschieden. Strukturtypen sind ein eigenes Gliederungsmerkmal und können unabhängig von den BIK-Regionen für Analysen verwendet werden.
1 Kernbereich Gemeinden gehören zum Kernbereich, wenn die Einwohner-/ Arbeitsplatzdichte 1000 und mehr beträgt. 2 Verdichtungsbereich Zum Verdichtungsbereich gehört eine Gemeinde mit einer Einwohner-/ Arbeitsplatzdichte zwischen 500 und 1000. 3 Übergangsbereich Zum Übergangsbereich gehört eine Gemeinde mit einer Einwohner-/ Arbeitsplatzdichte zwischen 150 und 500. 4 Peripherer Bereich Gemeinden mit einer Einwohner-/ Arbeitsplatzdichte unter 150 gehören zum peripheren Bereich. 5 Kein BIK-Strukturtyp Gemeinden außerhalb einer BIK-Region gehören unabhängig von ihrer Nutzungsdichte zu dieser Kategorie. -
Im Bereich Bildung und Kultur sind alle räumlichen Gebietsgliederungen enthalten, die auf die Entwicklung der geistigen und kulturellen Fähigkeiten des Menschen ausgerichtet sind.
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Ein Wahlkreis ist der kleinste räumliche Teil eines Wahlgebiets, welcher für die Sitzverteilung relevant ist.
Die Bundesrepublik Deutschland war bis einschließlich 14. Wahlperiode in 328 und ist ab der 15. Wahlperiode in 299 Bundestagswahlkreise unterteilt.
Nähere Informationen zu den Bundestagswahlkreisen erhalten Sie im Internet über: http://www.bundeswahlleiter.de
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Das räumliche Gebiet einer Gemeinde, welches durch eine Bundestagswahlkreisgrenze abgegrenzt ist.
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Die Regionalregister-Datenbank beginnt mit der Bildung des Freistaates Sachsen am 3. Oktober 1990.
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Angesichts der erheblichen internen Heterogenität der Regionsgrundtypen wurden stärker differenzierte Regionstypen benötigt und zum 31. Dezember 1999 mit der Gliederung im Gemeindeverzeichnis zur Verfügung gestellt. Nach einer Neufestlegung durch das BBSR zum 1. Januar 2010 mit der Einteilung in lediglich einen »Städtischen Raum« (Kreisfreie Großstädte und städtische Kreise) und einen »Ländlichen Raum« (Ländliche Kreise), kann an dieser Stelle künftig nicht von einer weiteren Differenzierung des Regionsgrundtyps ausgegangen werden.
01 Differenzierter Regionstyp 1 Hochverdichtete Agglomerationsräume Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Umlanddichte von mehr als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer. 02 Differenzierter Regionstyp 2 Agglomerationsräume mit herausragenden Zentren Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Umlanddichte von mehr als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer. 03 Differenzierter Regionstyp 3 Verstädterte Räume höherer Dichte, Dichte größer als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer. 04 Differenzierter Regionstyp 4 Verstädterte Räume mittlerer Dichte mit großen Oberzentren Dichte 100-200 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer und Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 05 Differenzierter Regionstyp 5 Verstädterte Räume mittlerer Dichte und große Oberzentren Dichte 150-200 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer und Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 06 Differenzierter Regionstyp 6 Ländliche Räume höherer Dichte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. 07 Differenzierter Regionstyp 7 Ländliche Räume höherer Dichte mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. -
Das Gebiet des Freistaates Sachsen war vom 1. August 2008 bis 1. März 2012 in die drei Direktionsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig eingeteilt. Für jeden Direktionsbezirk bestand eine Landesdirektion (SächsVwNG § 6).
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Bei Gemeindeeingliederungen werden eine oder mehrere Gemeinden in eine bereits bestehende Gemeinde eingegliedert. AGS und Name der aufnehmenden Gemeinde bleiben erhalten. AGS und Name der sich auflösenden Gemeinde werden gestrichen. Die Gemeindeteile der sich auflösenden Gemeinde werden, wenn nichts anderes festgelegt wurde, Gemeindeteile der aufnehmenden Gemeinde.
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Einheitsgemeinde ist eine mögliche Organisationsform der kommunalen Zusammenarbeit. Sie hat umfassende Verwaltungskompetenz und nimmt alle gemeindlichen Aufgaben wahr. Sie ist aus verwaltungsorganisatorischer Sicht die effektivste Form zur Erledigung kommunaler Verwaltungsarbeit. Die Schaffung von Einheitsgemeinden kann durch Gemeindeeingliederung oder -vereinigung erfolgen.
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Das Einwohnerwesen umfasst diejenigen Behörden, die für die Registrierung und Beurkundung der Vorgänge des Personenstandes zuständig sind.