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Administrative Gebietsänderungen

Administrative Gebietsänderungen sind alle Änderungen von Regionaleinheiten, die Auswirkungen auf die Beschreibung der regionalen Gliederung (Fläche, Namen, verwaltungstechnische Struktur) haben und zu einem bestimmten Zeitpunkt wirksam werden. Dazu gehören Eingliederungen, Zusammenschlüsse, Neubildungen, Teilum- und -ausgliederungen von Gebietseinheiten, reine Flächenumgliederungen und Namensänderungen. Jede administrative Gebietsänderung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und der öffentlichen Bekanntmachung. Bei Gebietsänderungen, die die Veränderung der Landesgrenzen des Freistaates Sachsen zur folge haben, ist ein Staatsvertrag mit dem betreffenden Bundesland erforderlich. Die Neustrukturierung des gesamten Landesgebietes erfordert ein Gesetz (z.B. Kreisgebietsreformgesetz). Bei Veränderungen des Gebietes der Landkreise und Kreisfreien Städte ist die Genehmigung der Landesdirektion notwendig. Bei Veränderungen innerhalb eines Landkreises wird die Genehmigung durch das Kommunalamt des zuständigen Landratsamtes erteilt.

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