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Landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet

Gebiete, die gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 als andere Gebiete als Berggebiete, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt sind, und in denen die landwirtschaftlichen Betriebe Förderung nach der Förderrichtlinie Ausgleichszulage vom 22. Juni 2015 (RL AZL/2015) erhalten können.

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