Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist für die Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit in einer gesetzlich festgelegten Region zuständig. Die Region umfasst Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden. Sie wird gemäß des Sächsischen Justizgesetzes gebildet.
Das Arbeitsgericht ist für die Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit in einer gesetzlich festgelegten Region zuständig. Die Region umfasst Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden. Sie wird gemäß des Sächsischen Justizgesetzes gebildet.