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Polizeidirektion

Die Polizeidirektionen sind dem Landespolizeipräsidium (LPP) als oberste Landespolizeibehörde und Führungsstelle der Polizei des Freistaates nachgeordnet. Die Abteilung 3 des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist zugleich das Landespolizeipräsidium des Freistaates Sachsen.

Das Landespolizeipräsidium (LPP) bestimmt und koordiniert die grundsätzlichen polizeilichen Angelegenheiten in Sachsen - vom Einsatz bis zu Haushaltsfragen - und ist darüber hinaus für weitere sicherheitsrelevante Bereiche wie Brandschutz, Katastrophenschutz, zivile Verteidigung und Rettungsdienst verantwortlich.

Dem LPP sind

  • die fünf Polizeidirektionen
  • das Landeskriminalamt in Dresden,
  • das Präsidium der Bereitschaftspolizei in Leipzig sowie
  • die Landespolizeidirektion Zentrale Dienste in Dresden
  • die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L.
nachgeordnet.

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