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Kulturraum

Der Kulturraum unterstützt die Träger kommunaler Kultur bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung. Es gibt urbane und ländliche Kulturräume, letztere sind Zweckverbände. Die Mitglieder der ländlichen Kulturräume sind die Landkreise sowie die Kreisfreien Städte und gemäß des Gesetzes über die Kulturräume in Sachsen zur Mitgliedschaft verpflichtet.

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