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Regionalschulamtsbezirk

Definition bis 31. Dezember 2006

Die Regionalschulämter sind die unmittelbar nachgeordneten Schulaufsichtsbehörden. Die Amtsbezirke der Regionalschulämter hat die Staatsregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Das Regionalschulamt führt über alle in seinem Bereich liegenden Schulen die Fachaufsicht, die Dienstaufsicht über die Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere Personal sowie die Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten.

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