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Sorbisches Siedlungsgebiet

Als sorbisches Siedlungsgebiet im Sinne des Sächsischen Sorbengesetzes gelten diejenigen Gemeinden und Gemeindeteile der Landkreise Bautzen und Görlitz, in denen die überwiegende Mehrheit der im Freistaat Sachsen lebenden Bürger sorbischer Volkszugehörigkeit ihre angestammte Heimat hat und in denen eine sorbische sprachliche oder kulturelle Tradition bis in die Gegenwart nachweisbar ist. (SächsSorbG § 3 Abs.1)

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