Regionsgrundtyp
Definition ab 1. Januar 2010
Der siedlungsstrukturelle Regionsgrundtyp des BBSR klassifiziert die funktionalräumlich abgegrenzten Raumordnungsregionen. In der Vergangenheit stellte der Regionstyp im Top-down-Ansatz den Ausgangspunkt für alle weiteren siedlungsstrukturellen Gebietstypen dar. In der Neutypisierung sind die Regionstypen jedoch Ausdruck der Summe städtischer und ländlicher Siedlungen; sie werden somit im Bottom-up-Ansatz gebildet. Die Typisierung unterscheidet sich von der vorherigen auch dahingehend, dass die Gruppen der regionalen Ebene entsprechend als städtische oder ländliche »Regionen« und nicht mehr als »Räume« bezeichnet werden. Damit wird der Begriffsverwirrung um »ländliche Räume« bzw. den »ländlichen Raum« vorgebeugt. Der ländliche Raum wird nun im BBSR auf Ebene der Kreise und Kreisregionen abgegrenzt.
Abgrenzungskriterien
Zur Typisierung wird die Siedlungsstruktur nach dem Gesichtspunkt des »Bevölkerungsanteils in Groß- und Mittelstädten«, »Vorhandensein und der Größe einer Großstadt«, der »Einwohnerdichte der Raumordnungsregion« sowie der »Einwohnerdichte der Raumordnungsregion ohne Berücksichtigung der Großstädte« betrachtet. Anhand dieser Abgrenzung können drei Typisierungen unterschieden werden:01 Städtische Regionen | Regionen, in denen mindestens 50 Prozent der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten leben und in der sich eine Großstadt mit rund 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und mehr befindet sowie Regionen mit einer Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 300 Einwohnerinnen und Einwohner je Quadratkilometer. |
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02 Regionen mit Verdichtungsansätzen | Regionen, in denen mindestens 33 Prozent der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte zwischen 150 und 300 Einwohnerinnen und Einwohner je Quadratkilometer sowie Regionen, in denen sich mindestens eine Großstadt befindet und die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 100 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer aufweisen. |
03 Ländliche Regionen | Regionen, in denen weniger als 33 Prozent der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte unter 150 Einwohnerinnen und Einwohner je Quadratkilometer sowie Regionen, in denen sich zwar eine Großstadt befindet, aber die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte unter 100 Einwohnerinnen und Einwohner je Quadratkilometer beträgt. |
Definition bis 31. Dezember 2009
Regionsgrundtypen dienen dem Vergleich großräumiger Disparitäten und Entwicklungstendenzen. Räumliche Basiseinheiten sind landesscharf abgegrenzte Raumordnungsregionen. Sie bilden in akzeptabler Annäherung den funktionalräumlichen Zusammenhang von oberzentralen Kernen und deren Umland ab, mit Ausnahme der Stadtstaaten. Dort erfolgt eine landesübergreifende Abgrenzung des Umlandes, um zu bundesweit vergleichbaren Analyseregionen zu gelangen.
01 Regionsgrundtyp 1 | Regionen mit großen Verdichtungsräumen - Regionen mit Oberzentren mit mehr als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder einer Bevölkerungsdichte von mehr als 300 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer. |
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02 Regionsgrundtyp 2 | Regionen mit Verdichtungsansätzen - Regionen mit Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer, bei einer Mindestdichte von 100 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer. |
03 Regionsgrundtyp 3 | Ländliche geprägte Regionen - Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 150 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer und ohne Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je Quadratkilometer. |