Arbeitsamts-Geschäftsstelle
Definition bis 31. Dezember 2003
Der Arbeitsamtsschlüssel basiert auf den von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg entwickelten fünfstelligen Dienststellennummern.
Die erste Ziffer dieses Schlüssels bestimmt den Landesarbeitsamtsbezirk. Das Arbeitsamt mit seinen Nebenstellen wurde in der 2. bis 5. Stelle festgelegt, wobei die 4. und 5. Stelle das Hauptamt (Kennzahl: 01) und alle Nebenstellen (Kennzahl: <> 01) kennzeichnet.