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Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind eine eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft. Sie vertritt alle Unternehmen, mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (welche nicht ins Handelsregister eingetragen sind) in einem Kammerbezirk. Eine Mitgliedschaft in der regionalen IHK ist für diese Unternehmen Pflicht.

Sie repräsentiert das wirtschaftliche Gesamtinteresse aller von ihr vertretenen Wirtschaftsunternehmen.

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