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Amtsgerichtsbezirk

Der Amtsgerichtsbezirk bestimmt die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts. Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden nach Maßgabe der Anlage des Sächsischen Justizgesetzes.

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