Amtsgerichtsbezirk
Der Amtsgerichtsbezirk bestimmt die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts. Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden nach Maßgabe der Anlage des Sächsischen Justizgesetzes.
Der Amtsgerichtsbezirk bestimmt die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichts. Die Bezirke der Amtsgerichte umfassen Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden nach Maßgabe der Anlage des Sächsischen Justizgesetzes.