Landgerichtsbezirk
Der Landgerichtsbezirk bestimmt die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Landgerichts. Die Bezirke der Landgerichte werden in Amtsgerichtsbezirke unterteilt.
Der Landgerichtsbezirk bestimmt die örtliche Zuständigkeit des jeweiligen Landgerichts. Die Bezirke der Landgerichte werden in Amtsgerichtsbezirke unterteilt.