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Verwaltungsgemeinschaft

Benachbarte weiterhin selbständig bleibende Gemeinden innerhalb eines Landkreises können vereinbaren, dass eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) für die anderen beteiligten Gemeinden die Aufgaben eines Verwaltungsverbandes wahrnimmt (Verwaltungsgemeinschaft). Das heißt die Verwaltungsgemeinschaft erledigt entsprechend ihrer Gemeinschaftsvereinbarung vollständig oder in Teilbereichen verwaltungstechnische Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden.

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