Gerichtsbarkeit
Die Gerichtsbarkeit ist die Organisation und die Tätigkeit der rechtssprechenden Gewalt. Sie unterteilt sich in die ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit
Die Gerichtsbarkeit ist die Organisation und die Tätigkeit der rechtssprechenden Gewalt. Sie unterteilt sich in die ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit