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Landesentwicklung

Landesentwicklung durch Raumordnung und Landesplanung soll dem Ziel dienen, räumliche Ungleichheiten, auch gemäß des grundgesetzlichen Gebotes der »Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen« abzubauen. Dafür sind die Ausarbeitung und das Mitwirken bei der praktischen Umsetzung von Konzepten nachhaltiger Entwicklung einzelner Regionen in Sachsen, besonders in der Lausitz, dem Südraum Leipzig, dem Vogtland, dem Erzgebirge, notwendig. Hier müssen regionale Wirtschaftskreisläufe entstehen - was in der Region produziert wird, sollte hier auch vorrangig konsumiert werden. Die Zukunft der Lausitz und des Südraumes Leipzig ist vom Trugbild frei verfügbarer Bodenschätze zu lösen und auf die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen auszurichten.

Landesentwicklungsplan (LEP)

Zusammenfassender und übergeordneter Raumordnungsplan für das gesamte Landesgebiet. Er enthält Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land mit Vorgaben für die Regionalplanung (Regionalplan) dar.

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