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Auflösung der Direktionsbezirke

Durch Artikel 14 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des SMI vom 1. März 2012 wurde mit Wirkung vom 2. März 2012 die Einteilung des Freistaates Sachsen in Direktionsbezirke aufgelöst. (SächsGVBl. S. 157 vom 15. März 2012)

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