Kreisneugliederung
Mit Wirkung vom 1. August 2008 traten das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom 29. Januar 2008 und das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 in Kraft. Die Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen macht die Neuverschlüsselung der Direktionsbezirke, Kreisfreien Städte und Landkreise einschließlich der zu ihnen gehörenden Gemeinden mit Wirkung vom 1. August 2008 notwendig.