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2. Kreisgebietsreform

Mit Wirkung vom 1. Januar 1996 traten das 1. und 2. Gesetz zur Änderung des Kreisgebietsreformgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft. Vom 1. Januar 1996 bis 31. Juli 2008 gliederte sich das Landesgebiet des Freistaates Sachsen demnach in sieben Kreisfreie Städte und 22 Landkreise.

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