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1. Kreisgebietsreform

Mit Wirkung vom 1. August 1994 trat das Sächsische Gesetz zur Kreisgebietsreform in Kraft. Durch Klagen gegen dieses Gesetz gliederte sich das Landesgebiet zunächst in sechs Kreisfreie Städte und 28 Landkreise. Acht Landkreise blieben vorerst in ihrer alten Struktur erhalten.

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