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Zusammenschluss

Bei einem Zusammenschluss von Gemeinden schließen sich mehrere Gemeinden gleichberechtigt zu einer neuen Gemeinde zusammen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Zusammenschlüssen.

a) Die neu gebildete Gemeinde behält den Namen einer am Zusammenschluss beteiligten Gemeinde. Der AGS dieser Gemeinde bleibt für die neu entstehende Gemeinde erhalten. Namen und AGS der anderen am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden gestrichen. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Verschlüsselung der Gemeindeteile erfolgt anschließend in Zehnerschritten an die bereits bestehende Verschlüsselung der Gemeinde, deren Name erhalten blieb.

b) Die neu gebildete Gemeinde erhält einen neuen Namen. Es handelt sich um eine Neubildung. Dies bewirkt, dass für die neu entstehende Gemeinde ein neuer AGS vergeben wird. Die Gemeindeteile der am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden werden Gemeindeteile der neuen Gemeinde, sofern nichts anderes festgelegt ist. Die Gemeindeteile werden neu alphabetisch sortiert und in Zehnerschritten verschlüsselt.

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