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Eingliederung

Bei Gemeindeeingliederungen werden eine oder mehrere Gemeinden in eine bereits bestehende Gemeinde eingegliedert. AGS und Name der aufnehmenden Gemeinde bleiben erhalten. AGS und Name der sich auflösenden Gemeinde werden gestrichen. Die Gemeindeteile der sich auflösenden Gemeinde werden, wenn nichts anderes festgelegt wurde, Gemeindeteile der aufnehmenden Gemeinde.

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