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Erfüllende Gemeinde

Die erfüllende Gemeinde in einer Verwaltungsgemeinschaft nimmt für die anderen beteiligten Gemeinden die Aufgaben eines Verwaltungsverbandes wahr. Sie erledigt entsprechend ihrer Gemeinschaftsvereinbarung vollständig oder in Teilbereichen verwaltungstechnische Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden.

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