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Staatlich anerkannter Erholungsort

Erholungsorte sind Gemeinden oder Gemeindeteile, die aufgrund ihrer landschaftlichen Gegebenheiten und der vorhandenen entwickelten touristischen Infrastruktur der Erholung oder der Freizeitgestaltung dienen. (SächsKurG §1)

Eine Regionaleinheit kann diesen Titel durch Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach vorherigem Antrag erhalten.

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