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Staatlich anerkannter Kurort

Kurorte sind Gemeinden oder Gemeindeteile, in denen natürliche Heilmittel des Bodens, das Klima oder wissenschaftlich anerkannte hydrotherapeutische Heilverfahren durch zweckentsprechende Einrichtungen zur Förderung oder Wiederherstellung der Gesundheit angewendet werden und die einen ihrer Aufgabenstellung entsprechenden Ortscharakter besitzen. (SächsKurG § 1)

Eine Regionaleinheit kann diesen Titel durch Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach vorherigem Antrag erhalten.

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