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Gemeinde

Das Gebiet der Gemeinde bilden die Grundstücke, die nach geltendem Recht zu ihr gehören.Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden als auch die Kreisfreien Städte.

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