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Landkreis

Das Landesgebiet des Freistaates Sachsen ist in Kreisfreie Städte und Landkreise eingeteilt (SächsKrGebRefG § 1).

Das Gebiet des Landkreises besteht aus den nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden (SächsLKrO § 6 Abs. 1).

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