Landkreis
Das Landesgebiet des Freistaates Sachsen ist in Kreisfreie Städte und Landkreise eingeteilt (SächsKrGebRefG § 1).
Das Gebiet des Landkreises besteht aus den nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden (SächsLKrO § 6 Abs. 1).
Das Landesgebiet des Freistaates Sachsen ist in Kreisfreie Städte und Landkreise eingeteilt (SächsKrGebRefG § 1).
Das Gebiet des Landkreises besteht aus den nach geltendem Recht zum Landkreis gehörenden Gemeinden (SächsLKrO § 6 Abs. 1).