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Sachbezogene Regionaleinheiten

Die sachbezogenen Gliederungen beinhalten die durch spezielle Gesetze und Verordnungen festgelegten Gliederungen des Landes (Wahlkreise, Finanzamtsbezirke, Gerichtsbezirke, Schulamtsbezirke, Arbeitsamtsbezirke, Standesamtsbezirke) und die nichtadministrativen Gebietsgliederungen.

Nichtadministrative Regionaleinheiten

Nichtadministrative Gebietsgliederungen bilden eine wichtige Grundlage für die räumliche Planung, Forschung und Politik. Sie werden auf Bundes- und Landesebene gebildet und setzen sich aus Verwaltungseinheiten wie Gemeinden oder Kreisen zusammen. Eine besondere Bedeutung kommt den Raumordnungsregionen auf Bundesebene und den Planungsregionen auf Landesebene als flächendeckende nichtadministrative Gliederung zu. Beide Gliederungen basieren auf den Kreisen.

Eine spezielle Form von nichtadministrativen Gliederungen sind die vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung entwickelten Gebietstypisierungen (siedlungsstrukturelle Regions-, Kreis- und Gemeindetypen). Diese Gebietstypisierungen dienen der vergleichenden Beobachtung räumlicher Entwicklungsprozesse und der Beschreibung sozialer, ökonomischer und ökologischer Gegebenheiten auf der Grundlage der räumlichen Differenzierung der Bevölkerung (Siedlungsstrukturen).

Auf Landesebene sind spezielle nichtadministrative Gliederungen die Raumkategorien und die Zentralörtlichkeit. Sie sind Bestandteil des Landesentwicklungsplanes.

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