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Raumkategorie (Landesentwicklungsplan 2013)

Raumkategorien sind Räume, die eine weitgehend einheitliche Struktur aufweisen und deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind. Im LEP 2013 werden folgende Raumkategorien unterschieden:

  • Verdichtungsraum
  • ländlicher Raum mit seinen verdichteten Bereichen

Verdichtungsraum

Raumkategorie, die die großflächigen Gebiete um die Oberzentren Chemnitz beziehungsweise Zwickau, Leipzig und Dresden mit einer hohen Konzentration von Bevölkerung, Wohn- und Arbeitsstätten, Trassen, Anlagen und Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur sowie einer hohen inneren Verflechtung umfasst. Die Abgrenzung der Verdichtungsräume wird unter Berücksichtigung bundesweit vergleichbarer Schwellenwerte (Beschluss des Hauptausschusses der MKRO 1993 zur Ausweisung von Verdichtungsräumen) nach folgenden Kriterien vorgenommen:

  • Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche (2010) größer als 11,6 Prozent,
  • Einwohnerdichte größer als 200 Einwohnerinnen und Einwohner je km²,
  • Siedlungsdichte größer als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner je km² Siedlungsfläche
Mindestens zwei dieser Kriterien müssen erfüllt werden. Voraussetzung zur Abgrenzung eines Verdichtungsraumes ist ein zusammenhängender Raum mit mindestens 150.000 Einwohnerinnen und Einwohner .

ländlicher Raum

Raumkategorie, die die Teile Sachsens umfasst, die im Vergleich zu den Verdichtungsräumen eine dünnere Besiedlung und eine geringere bauliche Verdichtung aufweisen. Wenngleich die Land- und Forstwirtschaft bei der Beschäftigung auch im ländlichen Raum nicht mehr dominiert, so ist sie für die Flächennutzung in dieser Raumkategorie unvermindert prägend.

verdichtete Bereiche im ländlichen Raum

Teilräume innerhalb des ländlichen Raums, mit überdurchschnittlichem Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche als Randbereich eines Verdichtungsraumes oder als zusammenhängender Raum mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner .

Die Abgrenzung dieser Bereiche wird nach folgenden Kriterien vorgenommen:

  • Siedlungs- und Verkehrsflächenanteil größer als 10 Prozent (2010),
  • Randbereich eines Verdichtungsraumes oder
  • zusammenhängender Raum mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner

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