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LEADER-Gebiet

LEADER-Gebiete definieren den räumlichen Wirkungsbereich einer sogenannten Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Dies sind Initiativen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Partnerschaft von Kommunen, Wirtschaftsvertretern, Zivilgesellschaft und engagierten Bürgern. Mit Hilfe der LEADER-Förderung entwickeln und unterstützen sie Projekte, die eine nachhaltige Entwicklung im Wechselspiels zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten verfolgen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen wirtschaftlich leistungsfähige und lebenswerte ländliche Räume erhalten und gestärkt werden.

Die genauen Förderbedingungen werden in der Förderrichtlinie FRL LEADER/2014 und den Entwicklungsstrategien (LES) der LEADER-Gebiete festgelegt. 

In einem transparenten Verfahren wählen sie selbst aus, welche Projekte förderwürdig sind.

Die LEADER-Gebiete stehen für die Dauer der derzeitigen EU-Förderperiode 2023 bis 2027 fest. In Sachsen gibt es 30 LEADER-Gebiete, die den ländlichen Raum fast flächendeckend einnehmen.

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